Zeugnis

Rechtsanwalt Gernot Simon
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

Rufnummer: 03328-3310867

Zeugnis

Wir kämpfen für Ihr Recht!


Ab wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Welchen Inhalt muss ein gutes Arbeitszeugnis haben?
Die Frage nach dem Zeugnis wird mit dem Anwalt eigentlich nur dann erörtert, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich in Unfrieden trennen.
Wir haben in der Vergangenheit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu diesem Thema erfolgreich beraten.
Gerne beraten wir auch Sie. Rufen Sie uns an. Je eher Sie anwaltlich beraten sind, desto stärker ist Ihre Position. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203-72501.

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