|
Wir kämpfen für Ihr Recht!
|
Eine
Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung
geschieden werden und auch das nur, wenn sie
gescheitert ist, so die §§ 1564 u.1565 BGB.
Es wird unwiderlegbar vermutet, dass
die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten
seit einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)
und die
Scheidung übereinstimmend beantragen
oder der "Antragsgegner/die Antragsgegnerin"
der Ehescheidung zustimmt oder wenn der Antragsgegner/die
Antragsgegnerin der Scheidung nicht zustimmt, die Ehegatten aber
seit
mindestens drei Jahren getrennt leben, so § 1566 BGB.
Wird
die Scheidung der Ehe beantragt, so
ist es sinnvoll, auch eine Entscheidung
über die durch die Ehe begründete
Unterhaltspflicht (Geschiedenenunterhalt),
den Versorgungsausgleich,
Regelungen hinsichtlich der Ehewohnung
und der Haushaltsgegenstände
und
Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
(Zugewinnausgleich)
herbeizuführen.
Je
mehr sich die Ehegatten während
des Trennungsjahres über diese
Punkte verständigt haben, desto
kürzer und kostengünstiger
kann das Scheidungsverfahren werden. Idealerweise
hat man über diese Punkte bereits
eine schriftliche Vereinbarung getroffen,
die dann vom Gericht bestätigt wird
und damit einen vollstreckbaren Titel
bildet.
Hinsichtlich
Inhalt und Form einer solchen
Vereinbarung beraten wir Sie gerne.
Natürlich beraten wir Sie auch
hinsichtlich der Kosten des Scheidungsverfahrens.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein erstes
Sondierungsgespräch, in dem wir Ihnen den Weg aufzeigen, der
am schnellsten zu
Ihrem Ziel führt. Die Nummer dafür lautet: 033203-72501.
|
| |
Scheidung,
Internetseite von Advox - Rechtsanwälte Familienrecht
in Teltow und Kleinmachnow für
alle auf Anwaltssuche nach einem Anwalt
für Familienrecht, Fachanwaltskandidaten
für Familienrecht, Rechtsanwalt
für Familienrecht, in Teltow,
Stahnsdorf, Potsdam, Zehlendorf und
Kleinmachnow, die Fragen haben zum Trennungsjahr,
zum Scheidungsrecht oder zur Ehescheidung.
|