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Rechtsanwalt Gernot Simon
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
des Deutschen Anwaltvereins
Rufnummer: 03328-3310867
Trennung - Familienrecht
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Wir kämpfen für Ihr Recht!
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Der
Vollzug der Trennung ist die Voraussetzung
für die Scheidung
im Familienrecht. Wenn ein Paar sich
trennt, sei es verheiratet oder nicht,
kann dies in geordneten Bahnen geschehen,
wenn es gelingt, sich rechtzeitig über
den Vollzug dieser Trennung durch den
Abschuss einer Trennungsvereinbarung
zu einigen.
Wenn
Sie sich in dieser Situation befinden,
raten wir dazu, dass sich jeder der
beiden Partner von einem Anwalt für
Familienrecht über
seine Rechte bei der Trennung und alles,
was sich an diese Trennung anschließen
wird, beraten lässt.
Die
schützenden Normen des Familienrechts
kommen dabei aber nur dann zur Anwendung,
wenn die Partner verheiratet sind oder
Regelungen im Zusammenhang mit minderjährigen
Kindern getroffen werden.
Die Beratung durch
den Anwalt für Familienrecht
- jedenfalls
dann, wenn Sie zu uns kommen -
gibt Ihnen eine Sicherheit und
Stärke,
weil Sie dann Ihre Rechte und die Rechte der anderen Seite und
die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser
Rechte kennen.
Dadurch kann wiederum viel unnötiger
Streit vor und nach der Trennung vermieden
werden und Sie gewinnen eine Perspektive
für Ihr weiteres Leben nach der Trennung.
Rufen Sie uns am
besten gleich an und vereinbaren Sie einen Termin.
Die
Rufnummer dafür ist 033203-72501.
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Trennung
-
Familienrecht,
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Familienrecht
in Teltow und Kleinmachnow für
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für Familienrecht oder einem Fachanwaltskandidaten
für Familienrecht, in Teltow, Kleinmachnow,
Stahnsdorf, Potsdam, Zehlendorf und Berlin. Für alle, die
Fragen haben zu den Themen
Trennung, Scheidung, Scheidungsrecht,
Trennungsjahr u.
v. m.
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