Mit die
wichtigste
Frage im Familienrecht ist die Frage
nach dem Unterhalt der Kinder.
Eine
erste Orientierung dazu liefert die
Düsseldorfer
Tabelle.
Was
dabei alles zu berücksichtigen
ist, wie Anrechnung des Kindergeldes,
die Berechnung des unterhaltsrelevanten
Einkommens des
Zahlungspflichtigen, steuerliche Auswirkungen
der Trennung, Selbstbehalt des
Unterhaltspflichtigen, Bedarfskontrollbetrag
und die Umrechnung eines alten Titels
auf die neuen Tabellenwerte, erklären
wir Ihnen gerne und berechnen Ihnen
die Höhe der entsprechenden
Unterhaltsforderung.
Gerne
helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung
der Unterhaltsforderungen Ihrer Kinder
und zeigen Ihnen den schnellsten und
kostengünstigsten Weg. Wir sind
auch auf kompliziertere Fälle eingestellt.
Am
besten
rufen Sie uns gleich an und vereinbaren
einen Beratungstermin. Unsere Nummer
dafür lautet 033203-72501.
Sind
die Eltern nicht verheiratet, und hat
die Kindesmutter ein geringeres Einkommen
als 770 Euro oder weniger als vor der
Schwangerschaft, weil sie das Kind versorgt,
so hat sie grundsätzlich Anspruch
auf Unterhalt nach § 1615L BGB.
Die
Höhe dieses Anspruchs bestimmt
sich nach der Lebensstellung der Mutter
vor der Schwangerschaft und der Leistungsfähigkeit
des Kindesvaters. Bei der Dauer sollen
die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund
stehen. Sie kann deshalb auch 3 Jahre
überschreiten.
Gerne
beraten wir Sie und helfen Ihnen, Ihre
Ansprüche durchzusetzen. Rufen Sie uns am
besten gleich an und vereinbaren
einen Beratungstermin. Unsere Nummer
dafür lautet 033203-72501.
Der Ehegattenunterhalt im Falle der Trennung
der Ehegatten richtet sich grundsätzlich
nach dem Bedarf der Ehegatten. Der Bedarf
wiederum richtet sich nach den ehelichen
Lebensverhältnissen, die vor der Trennung
geherrscht haben. Wenn der Bedarf
ermittelt ist, stellt sich als nächstes
die Frage, wie dieser Bedarf gedeckt
werden kann. Dabei hat zunächst jeder
Ehegatte die Aufgabe, seinen eigenen
Bedarf selbst zu decken, gelingt
ihm das nicht, aus welchen Gründen auch
immer, stellt sich die Frage, ob der
andere Ehegatte so viel hat, dass nach
Abzug der Unterhaltsleistungen für die
Kinder noch Unterhaltsleistungen für den Ehegatten
gewährt werden können.
Gerne
berechnen wir den Ehegattenunterhalt
für Ihren Fall und erklären Ihnen, was dabei
im einzelnen zu berücksichtigen ist.
Am
besten
rufen Sie uns gleich an und vereinbaren
einen Beratungstermin. Unsere Nummer
dafür lautet 033203-72501.
Höhe und Dauer des
Unterhalts nach der Scheidung richten sich
nach den Umständen des Einzelfalls.
Eine gefestigte Rechtsprechung dazu
existiert nicht. Grundsätzlich wird der
Unterhalt nach der Scheidung von den Gerichten
aber
sehr restriktiv gehandhabt. Einzelheiten
unter Berücksichtigung der aktuellen
Rechtsprechung erklären wir Ihnen gerne
in einem Beratungsgespräch.
Am
besten
rufen Sie uns gleich an und vereinbaren
einen Beratungstermin. Unsere Nummer
dafür lautet 033203-72501.
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