Unterhalt

Rechtsanwalt Gernot Simon

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins

Rufnummer: 03328-3310867

Unterhalt

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Kindesunterhalt

Unterhalt der Kindesmutter

Ehegattenunterhalt

Unterhalt nach der Scheidung


Kindesunterhalt

Mit die wichtigste Frage im Familienrecht ist die Frage nach dem Unterhalt der Kinder.

Eine erste Orientierung dazu liefert die Düsseldorfer Tabelle.

Was dabei alles zu berücksichtigen ist, wie Anrechnung des Kindergeldes, die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Zahlungspflichtigen, steuerliche Auswirkungen der Trennung, Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, Bedarfskontrollbetrag und die Umrechnung eines alten Titels auf die neuen Tabellenwerte, erklären wir Ihnen gerne und berechnen Ihnen die Höhe der entsprechenden Unterhaltsforderung.

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung der Unterhaltsforderungen Ihrer Kinder und zeigen Ihnen den schnellsten und kostengünstigsten Weg. Wir sind auch auf kompliziertere Fälle eingestellt.

Am besten rufen Sie uns gleich an und vereinbaren einen Beratungstermin. Unsere Nummer dafür lautet 033203-72501.


Unterhalt der Kindesmutter

Sind die Eltern nicht verheiratet, und hat die Kindesmutter ein geringeres Einkommen als 770 Euro oder weniger als vor der Schwangerschaft, weil sie das Kind versorgt, so hat sie grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt nach § 1615L BGB.

Die Höhe dieses Anspruchs bestimmt sich nach der Lebensstellung der Mutter vor der Schwangerschaft und der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters. Bei der Dauer sollen die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen. Sie kann deshalb auch 3 Jahre überschreiten.

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Rufen Sie uns am besten gleich an und vereinbaren einen Beratungstermin. Unsere Nummer dafür lautet 033203-72501.


Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt im Falle der Trennung der Ehegatten richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf der Ehegatten. Der Bedarf wiederum richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die vor der Trennung geherrscht haben.  Wenn der Bedarf ermittelt ist, stellt sich als nächstes die Frage, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Dabei hat zunächst jeder Ehegatte die Aufgabe, seinen eigenen  Bedarf selbst zu decken, gelingt ihm das nicht, aus welchen Gründen auch immer, stellt sich die Frage, ob der andere Ehegatte so viel hat, dass nach Abzug der Unterhaltsleistungen für die Kinder noch Unterhaltsleistungen für den Ehegatten gewährt werden können.

Gerne berechnen wir den Ehegattenunterhalt für Ihren Fall und erklären Ihnen, was dabei im einzelnen zu berücksichtigen ist. 

Am besten rufen Sie uns gleich an und vereinbaren einen Beratungstermin. Unsere Nummer dafür lautet 033203-72501.


Unterhalt nach der Scheidung

Höhe und Dauer des Unterhalts nach der Scheidung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine gefestigte Rechtsprechung dazu existiert nicht. Grundsätzlich wird der Unterhalt nach der Scheidung von den Gerichten aber sehr restriktiv gehandhabt. Einzelheiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erklären wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Am besten rufen Sie uns gleich an und vereinbaren einen Beratungstermin. Unsere Nummer dafür lautet 033203-72501.


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