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Rechtsanwalt Gernot Simon
Rufnummer: 0332803-72501
Bußgeldbescheid
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Wir kämpfen für Ihr Recht!
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Bußgeldverfahren
im Verkehrsrecht - Strafzettel -
enden in der Regel mit der Einstellung
des Verfahrens oder mit einer Verurteilung
des Betroffenen.
Wenn
Sie Rechtsschutz versichert sind und
keine Selbstbeteiligung haben, lohnt
sich der Gang zum Anwalt wegen einem
Bußgeldbescheid allein schon
deshalb, weil der Rechtsanwalt in die
amtliche Ermittlungsakte der Polizeibehörde
Einsicht nehmen und daraus Kopien für
Sie fertigen kann.
Auch
ist der Rechtsanwalt vermutlich gerichtserfahrener
als Sie und kann Ihre Chancen besser
einschätzen, weil er weiß,
worauf es dem Gericht ankommt.
Gerne
beraten wir Sie (außer bei Alkohol
u. Drogendelikten). Rufen Sie uns an
und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Unsere Telefonnummer dafür lautet: 033203-72501.
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Bußgeldbescheid
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