Bußgeldbescheid

Rechtsanwalt Gernot Simon
Rufnummer: 0332803-72501

Bußgeldbescheid

Wir kämpfen für Ihr Recht!


Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht - Strafzettel - enden in der Regel mit der Einstellung des Verfahrens oder mit einer Verurteilung des Betroffenen.
Wenn Sie Rechtsschutz versichert sind und keine Selbstbeteiligung haben, lohnt sich der Gang zum Anwalt wegen einem Bußgeldbescheid allein schon deshalb, weil der Rechtsanwalt in die amtliche Ermittlungsakte der Polizeibehörde Einsicht nehmen und daraus Kopien für Sie fertigen kann.
Auch ist der Rechtsanwalt vermutlich gerichtserfahrener als Sie und kann Ihre Chancen besser einschätzen, weil er weiß, worauf es dem Gericht ankommt.
Gerne beraten wir Sie (außer bei Alkohol u. Drogendelikten). Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unsere Telefonnummer dafür lautet: 033203-72501.

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