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Wir kämpfen für Ihr Recht!
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Beratungshilfe,
Verfahrens- u. Prozesskostenhilfe
Wenn
Sie nur über ein geringes Einkommen
verfügen oder Arbeitslosengeld
II beziehen, haben Sie die Möglichkeit,
Beratungshilfe für eine Beratung
oder Prozesskostenhilfe für das
gerichtliche Verfahren in Anspruch zu
nehmen.
Besonders in familienrechtlichen Streitigkeiten
ist dies oft die einzige Möglichkeit
einen Prozess zu finanzieren.
Einen
Link zu den Antragsformularen finden
Sie hier: Beratungshilfe
, Verfahrenskostenhilfe,
Prozesskostenhilfe
Haben
Sie Fragen zu den Formularen? Wir helfen Ihnen
gerne.
Unsere Telefonnummer dafür lautet: 033203-72501.
Versorgungsausgleich
Erläuterungen
Fragebogen
Vollmacht
Unser
Vollmachtsformular finden sie hier.
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